Steuern sparen
§ 35 a EStG ist die Grundlage der Steuerermäßigungen für Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich.
Sie können einen Teil Ihrer Aufwendungen 20 %, höchstens aber 4.000,-€ pro Jahr, für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Ihrer Steuererklärung, gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Folgende Dienstleistungen werden hierbei steuerlich begünstigt:
- Haushaltshilfe
- Reinigungskraft
- Tierbetreuung bei Ihnen Zuhause
- Hausbesuche von Tierärzten
Voraussetzungen:
- Schriftliche Rechnung des Dienstleistung-Anbieters
- Bezahlung der Dienstleistung per Banküberweisung / Kontoauszug dient hier als Beleg
- Dienstleistung muss im Haushalt des Steuersparers erbracht werden.